5.6. Im Zusammenhang mit der Bewertung "7. Vertiefte Auseinandersetzung mit relevanten Themen in Bezug zur Fragestellung" verwehrt sich der Beschwerdeführer gegen den Vorhalt der Vorinstanz, Themen hätten weiter vertieft werden müssen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 35). Der Regierungsrat erwog, der Vertiefungsgrad der Diplomarbeit liege unter dem Niveau einer Höheren Fachschule; ein Hauptziel, neue Erkenntnisse für die pflegerische Fragestellung zu erlangen, werde damit nicht erreicht (angefochtener Entscheid, Erw. 6.8.2).