Entsprechend dem Kriterienraster richtet sich die Punktvergabe danach, inwieweit ein Zusammenhang zur Fragestellung vorhanden ist und die Themenwahl begründet wird (Beilage 2 zur Stellungnahme vom 12. Mai 2022, S. 8). Die Ausführungen des Beschwerdeführers in den Kapiteln "Krankenpflege" und "Islam" erscheinen im Kontext der Arbeit isoliert. Nicht anders - 18 -