5.3. Beim Kriterium "3. Problemstellung" verlangt der Beschwerdeführer 2 anstatt 1.5 Punkte, da diese entsprechend dem PES-Schema vollständig behandelt sei (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 30). Gemäss der Beurteilung der Examinatorinnen ist die Problemstellung in der Präzisierung und Klarheit ausbaubar (Verwaltungsbeschwerdebeilage 4); entsprechend der Stellungnahme der HFGS vom 20. März 2023 ist das PES-Format nur ansatzweise erkennbar (S. 3).