Entsprechend dem Leitfaden genügten für das Kapitel drei bis vier Sätze. Dass Bluthochdruck und Diabetes zu engmaschigen und regelmässigen Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen sowie gegebenenfalls zu entsprechender Medikation führten, sei ohne weitere Ausführungen klar. An ihn gestellte Anforderungen stünden im Widerspruch zum Leitfaden; damit würden unerreichbare Hürden für die Maximalpunktzahl aufgestellt. Der Beschwerdeführer hätte 3 Punkte anstatt 1 Punkt erhalten müssen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 27 ff.). - 15 -