Damit ist gesetzlich verankert, dass bestimmte Dokumente von der Akteneinsicht ausgenommen sind. Im Rahmen der laufenden Revision des VRPG ist nicht vorgesehen, die betreffende Regelung zu ändern (vgl. Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen vom 26. April 2023, VRPG, Änderungen, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, 23.140). - 12 -