verwendet der Bildungsanbieter für die Beurteilungen Instrumente, welche geeignet sind, die beruflichen Kompetenzen zu überprüfen. Nach dem Raster für die Beurteilung gilt A als hervorragend, B als sehr gut, C als gut, D als befriedigend, E als ausreichend und F als nicht bestanden (Beilage 1 zur Stellungnahme vom 12. Mai 2022, S. 17). Der Rahmenlehrplan wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt (Art. 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 11. September 2017 [MiVo-HF; SR 412.101.61] und Anhang 1, Ziffer 40).