aber keine klaren Fehler in der Bewertung auf, sondern argumentiert lediglich, unter sämtlichen Bewertungskriterien (siehe dazu hinten Erw. 4) wären zusätzliche Punkte zu vergeben gewesen. Indem sie eine eigene Bewertung vornimmt, wird eine unhaltbare Bewertung durch die Prüfungsexpertinnen weder behauptet noch dargetan. Bei der inhaltlichen Bewertung einer Diplomarbeit bestehen regelmässig Beurteilungsspielräume, die es zwangsläufig mit sich bringen, dass diese verschiedenen Einschätzungen auch von Fachleuten unterliegen kann (vgl. BGE 136 I 229, Erw.