2. Der Regierungsrat beschloss am 23. November 2022: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.– sowie der Kanzleigebühr und den Ausgaben von Fr. 540.60, insgesamt Fr. 2'040.60, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Aus der Begründung des Entscheids folgt, dass nach Auffassung des Regierungsrats die überarbeitete Diplomarbeit mit 25 anstatt 24,5 Punkten zu bewerten war, woraus sich weiterhin die ungenügende Note F ergab.