gar über 17'000 Fahrzeuge pro Tag) verbunden wäre. Mit einer neuen, kapazitätserweiterten Eindolung des X-Bachs könnte allenfalls der Hochwasserschutz ausreichend gewährleistet werden, alle positiven Auswirkungen und Errungenschaften (für den Gewässerhaushalt sowie den Naturund Artenschutz) aus der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung des X-Bachs fielen damit allerdings auch weg. Im Weiteren ist auf die sehr einlässlich und überzeugend begründeten Ausführungen der Vorinstanz zur Erforderlichkeit der ergriffenen Massnahmen in Erw. 3.4.3 des angefochtenen Einwendungsentscheids zu verweisen, mit denen sich der Beschwerdeführer nicht genügend auseinandersetzt.