4.2.5.3. Als sehr gewichtige öffentliche Interessen am Strassenbauprojekt (Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Y-Strasse zwischen den Kreiseln "Y-Strasse – Z-Strasse" und "Y-Strasse – X-Strasse") sind der Lärmschutz und damit zusammenhängend der Gesundheitsschutz der lärmbetroffenen Bewohner der Siedlung, an deren Liegenschaften sich mit der Lärmschutzwand spürbare Lärmreduktionen erzielen lassen, anzuführen.