PIERRE TSCHANNEN/ MARKUS MÜLLER/MARKUS KERN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Bern 2022, § 63 N 1784 ff.). Die für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit eines Eingriffs erforderliche Abwägung zwischen divergierenden Interessen fordert auch § 92 Abs. 1 BauG. 4.2.5.2. Das Erfordernis einer genügenden gesetzlichen Grundlage für das vorliegende Strassenbau- und Wasserbauprojekt mit Landabtretungen vor allem ab den Parzellen Nrn. aaa und bbb des Beschwerdeführers ist mit den - 19 -