Eine solche Lärmreduktion reicht nun aber bei weitem nicht aus, um die Immissionsgrenzwerte an den lärmbetroffenen 32 Liegenschaften sowie einer unüberbauten Parzelle einzuhalten. Bei etlichen Liegenschaften wird der Immissionsgrenzwert um mehr als 3 dB(A) (um bis zu 9 dB[A]) überschritten, bei der unüberbauten Parzelle sogar um 10 dB(A) (vgl. Lärmsanierungsbericht, Beilage 3.1). Mit der Lärmschutzwand lassen sich demgegenüber Lärmreduktionen bis 10 dB(A) gemäss Projektplan Nr. 005 Lärmschutzmassnahme Y. L-00192 / Hochwasserschutz X-bach, Lärmgutachten 1:500, bzw. 9 dB(A) gemäss Lärmsanierungsbericht, Beilage 4.2, erreichen.