Strasse – X-Strasse" lärmsaniert werden muss. Ein Grund für die Gewährung von Erleichterungen über die für 17 Gebäude vorgesehenen und speziell begründeten Erleichterungsanträge hinaus, ist nicht ersichtlich. Der Beschwerdeführer stellt denn den Sanierungsbedarf als solchen auch nicht in Abrede; er wehrt sich lediglich gegen die geplante Massnahme einer Lärmschutzwand auf seiner Parzelle Nr. bbb. Als sinnvoller erachtet er den Einbau eines lärmarmen Belags in Kombination mit einer Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h.