Gar keine Hochwasserschutzmassnahmen für den X-bach im Bereich zwischen dem Werkhof an der Y-Strasse (Parzelle Nr. fff) und der Kreuzung W-Strasse/best. Fussweg (Parzelle Nr. ccc) zu ergreifen, stellt mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung der gefährdeten Güter zumindest längerfristig keine echte Option dar.