Abgesehen davon, dass diese Variante in tatsächlicher Hinsicht mit verhältnismässig hohen Kosten verbunden wäre (siehe Technischer Bericht, S. 5), kommt sie schon aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Weil der X- bach am projektierten Standort offenbar mit einem vernünftigen Kosten- Nutzen-Verhältnis als offenes Fliessgewässer geführt werden kann und dieser Bachlauf, soweit aus den Akten ersichtlich, keine erheblichen Nachteile für die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Parzellen - 14 -