Werde die geplante Lärmschutzwand realisiert, sei davon auszugehen, dass sein Wohnhaus auf der Parzelle Nr. eee durch absorbierenden Schall/Lärm massiv stärker beeinträchtigt werde als im heutigen Zustand. Die aktuelle Situation mit der zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h zwischen den beiden Kreiseln "Y-Strasse – Z-Strasse" und "Y-Strasse – X- Strasse" sei äusserst kritisch zu beurteilen.