Fruchtfolgefläche würde der landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen. Mit der Realisierung eines Wasserbauprojekts zur Erfüllung des Hochwasserschutzes für den X-bach im Nahbereich des heutigen Bachlaufs müsste hingegen kein Kulturland beansprucht werden. Es könne nicht sein, dass die durch immer grössere versiegelte Flächen verschärfte Hochwassergefahr durch Kulturlandverluste ausgeglichen werden müsse, weil sich dies als praktikablere Lösung anbiete, und dass es die Planungsbehörde versäume, ein Projekt zur Behebung des Hochwasserschutzdefizits beim X-bach unter weitgehender Beibehaltung des heutigen Bachlaufs auszuarbeiten und auf dessen Machbarkeit hin zu überprüfen.