1. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2023-000332 ist ersatzlos aufzuheben. 2. Auf eine Projektgenehmigung ist bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids des mit einer Beschwerde, datiert vom 27. April 2023, bestrittenen Regierungsratsbeschlusses Nr. 2023-000331 von der Sitzung vom 22. März 2023, Versand am 29. März 2023, zu verzichten. 3. Eine Projektgenehmigung ist bis zum Abschluss des bestrittenen Entscheids zur Einwendung von A., Q., vom 30. Mai 2016 auszusetzen. 4. Dies alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Projekts der Bauherrschaft.