5. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien diesen Entscheid über das Projekt zusammen mit den Einwendungsentscheiden zuzustellen. B. 1. Gegen die am 28. März 2023 bzw. 29. März 2023 versandten und am jeweiligen Folgetag (29. März 2023 bzw. 30. März 2023) zugestellten Entscheide des Regierungsrats erhob A. mit zwei separaten Eingaben vom 27. April 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht, mit den Anträgen: Einwendungsentscheid (RRB Nr. 2023-000331 1. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2023-000331 ist ersatzlos aufzuheben.