Bauherrenseite ist den Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt zu geben. (13) Die Wanderwegverbindungen müssen während der Bauphase aufrecht erhalten bleiben. Die nötigen Provisorien und die Signalisation müssen vor dem Baubeginn gemeinsam mit der Geschäftsleitung des Vereins Aargauer Wanderwege festgelegt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten müssen die Wanderwegverbindungen wieder definitiv signalisiert werden. Die definitive Signalisation ist gemeinsam mit der Geschäftsleitung des Vereins Aargauer Wanderwege vor Abschluss der Bauarbeiten festzulegen.