Der Schotterrasen ist mit geeignetem Saatgut zu begrünen. (7) Nach der definitiven Bauabnahme des verlegten Bachs durch die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ist die Gefahrenkarte Hochwasser durch die Bauherrschaft und in Absprache mit der Sektion Wasserbau den neuen Verhältnissen anzupassen. (8) Das Ausführungsprojekt ist der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt nochmals vorzulegen. Darin ist aufzuzeigen, wie mit der bestehenden Kanalisation umgegangen wird. (9)