Es ist eine Niederwasserrinne für den Trockenwetterabfluss zu gestalten. (3) Die Bachböschungen dürfen nicht humusiert werden. Es muss für deren Gestaltung mageres Substrat und für deren Ansaat einheimische Samenmischungen verwendet werden. (4) Es ist eine standortgerechte, natürliche Ufervegetation zu gewährleisten. Gehölzpflanzungen sind zurückhaltend mit einheimischen, standortgerechten Sträuchern vorzunehmen. Dabei ist eine Beschattung des Gewässers anzustreben. (5)