Bestandteil des Projekts erklärt. Sie betreffen die Verschiebung der Lärmschutzwand, die Führung des X-Bachs, die Zu- und Wegfahrt zu einigen landwirtschaftlichen Parzellen sowie die Erstellung eines Unterhaltswegs. b) Im Übrigen wird die Einwendung abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 4. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien diesen Einwendungsentscheid zusammen mit dem Entscheid über das Projekt zuzustellen.