aaa und bbb hin zum bestehenden Fussweg Parzelle Nr. ccc mit Ein- und Ausfahrtsmöglichkeit auf die Y-Strasse samt Errichtung einer 5 m breiten und 5 m langen Brückenplatte über den X-bach in der Bachkurve, die Öffnung der LSW im Bereich dieser Zufahrt und die Anlage eines neuen Unterhaltswegs zwischen dem neuen Gerinne des X-Bachs und der neuen Parzellengrenze (der Parzelle Nr. bbb) von der Zufahrt bis zum Hochspannungsleitungsmast. Trotz dieser in Aussicht gestellten Plananpassungen, die eine Reduktion der ab seiner Parzelle Nr. bbb abzutretenden Landfläche von 3'667 m2 auf 3'150 m2 bewirken, hielt A. mit Eingabe vom 31. Oktober 2018 an seiner Einwendung fest.