Am 13. Oktober 2017 nahmen das BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Wasserbau und Abteilung Tiefbau, zur Einwendung von A. Stellung und sicherten ihm diverse Projektänderungen nach Massgabe der überarbeiteten Projektpläne vom 18. November 2016 zu, beinhaltend eine Verschiebung der auf der Parzelle Nr. bbb geplanten Lärmschutzwand (LSW) auf einen Minimalabstand zur Y-Strasse von 1,5 m, des Bachlaufs im Bereich des Hochspannungsleitungsmastes sowie der Zu- und Wegfahrt für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Parzellen Nrn. aaa und bbb hin zum bestehenden Fussweg Parzelle Nr.