Aktuell bestünden keine Risikofaktoren, welche eine positive Beurteilung ausschliessen würden. Für die Zukunft sei vom Beschwerdeführer ein situations- und sicherheitsgerechtes Verhalten im Strassenverkehr zu erwarten und das Rückfallrisiko sei als gering einzuschätzen. Aufgrund der verkehrspsychologischen Begutachtung sei der Beschwerdeführer zum aktuellen Zeitpunkt als geeignet zu erachten, Motorfahrzeuge zu führen (MI-act. 134 f.).