So habe er den Zusammenhang zwischen seiner Auffälligkeit im Verkehr und den persönlichen Hintergründen erkennen und benennen können. Schliesslich zeige der Beschwerdeführer eine verbesserte Anpassungsfähigkeit sowie eine ausreichende Verhaltenskontrolle zur Regelbefolgung, da Einstellungsveränderungen und ein Kompetenzaufbau bereits zu veränderten Verhaltensweisen geführt hätten, die er insgesamt als zufriedenstellend erlebe. Aktuell bestünden keine Risikofaktoren, welche eine positive Beurteilung ausschliessen würden.