Neu bestehe aber keine Neigung zu Gefühlsverdrängung und erhöhter Selbstsicherheit mehr. Der Beschwerdeführer schätze sich als überdurchschnittlich zuverlässig, diszipliniert und konsequent im Handeln ein. Seine Verhaltensänderung sei auf dem transtheoretischen Modell auf der Stufe fünf festzulegen. So habe er neue Verhaltensweisen seit einem längeren Zeitraum umgesetzt und - 14 - werde er das problematische Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr zeigen. Er sei bemüht, das veränderte Verhalten zu sichern, um nicht wieder rückfällig zu werden (MI-act. 133).