Er habe sich zudem über seine kognitive, verkehrsbezogene Leistungskompetenz ausweisen und seine Einstellungen zu Fragen des Verhaltens im Strassenverkehr in Fragebogen darlegen können. Bei den Einstellungstests wiesen die Ergebnisse auf eine unauffällige Offenheit und auffällig erhöhte Orientierung an sozialer Erwünschtheit hin. Zudem zeige die Selbsteinschätzung des Beschwerdeführers eine verminderte soziale Eigenständigkeit und Selbstbehauptung und ein leichteres Nachgeben gegenüber sozialem Druck. Neu bestehe aber keine Neigung zu Gefühlsverdrängung und erhöhter Selbstsicherheit mehr.