Diese beinhaltete insgesamt acht Sitzungen mit einer Dauer von je 50 bis 60 Minuten, welche im Zeitraum vom 16. August bis 11. Oktober 2022 stattgefunden haben (MI-act. 81). Aus dem verkehrspsychologischen Gutachten vom 5. November 2022 geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer während dieser verkehrspsychologischen Untersuchung zu seinen Widerhandlungen im Strassenverkehr sowie zu weiteren, für seine zukünftige Bewährung im Strassenverkehr relevanten Aspekten habe äussern müssen. Er habe sich zudem über seine kognitive, verkehrsbezogene Leistungskompetenz ausweisen und seine Einstellungen zu Fragen des Verhaltens im Strassenverkehr in Fragebogen darlegen können.