5.3. Nachdem der Beschwerdeführer mit Strafurteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. Februar 2022 verurteilt worden war, unterzog er sich freiwillig einer Verkehrstherapie zur Wiederherstellung der charakterlichen Fahreignung. Diese beinhaltete insgesamt acht Sitzungen mit einer Dauer von je 50 bis 60 Minuten, welche im Zeitraum vom 16. August bis 11. Oktober 2022 stattgefunden haben (MI-act. 81).