Aus dem Strafurteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. Februar 2022 geht hervor, dass der Beschwerdeführer am 14. Juli 2019 an einem nicht bewilligten Rennen teilgenommen und damit die Verkehrsregeln qualifiziert grob verletzt hatte (Raserdelikt). Anlässlich dieses nicht bewilligten Rennens kam es zu mehrfach begangenen groben Verletzungen von Verkehrsregeln. So überquerte der Beschwerdeführer eine Sicherheitslinie bei einem Überholvorgang eines Fahrzeugs in einer Kurve, passte die Geschwindigkeit nicht an die Sicht- und Strassenverhältnisse an und missachtete den Vortritt eines anderen Fahrzeugs beim Linksabbiegen.