Er sei unbedacht und beeinflussbar gewesen. Diese Phase habe er inzwischen überwunden und er stehe mit beiden Beinen im Erwachsenenleben. Er sei seither nicht mehr delinquent geworden, habe trotz Führerausweisentzugs seine Arbeitsstelle behalten können, habe die Verkehrstherapie erfolgreich absolviert, habe den Führerausweis wieder erlangt und sei auch all seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen. Es sei inzwischen von einer ausserordentlich guten Prognose auszugehen, dass der Beschwerdeführer nicht mehr straffällig werde, was sich auch dem psychologischen Gutachten entnehmen lasse.