Mit Eingabe vom 26. März 2024 (Postaufgabe: 26. März 2024) teilte die Rechtsvertreterin mit, der Beschwerdeführer habe eine neue Arbeitsstelle, und reichte sodann den neuen temporären Einsatzvertrag ein. Weiter führte sie aus, der Beschwerdeführer werde in Kürze einen festen Arbeitsvertrag erhalten, der umgehend nachgereicht werde (act. 30 f.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: