Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 3 Jahren, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 100.00 (Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 28. Juli 2021) und einer Busse von Fr. 500.00 (MI-act. 48 ff.).