- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 28. Juli 2021 wegen Widerhandlungen gegen das SVG; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 100.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von Fr. 2'000.00 (MIact. 44 ff.); - Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. Februar 2022 wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das SVG, unter anderem qualifiziert grobe Verletzungen der Verkehrsregeln (sog. Raserdelikt); Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 3 Jahren, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 100.00