- Die von der Beschwerdeführerin geschilderte Ambivalenz des Ehemannes in Bezug auf die Trennung lässt sich objektivieren: Obwohl der Ehemann in vielen seiner Eingaben betont, die Trennung von der Beschwerdeführerin initiiert und auch die Scheidung gewünscht zu haben (namentlich MI-act. 98 f., 137, 142, 144 f.), und obwohl auch gerichtlich die Trennung per 15. Juni 2022 festgestellt wurde (siehe vorne lit. A; act. 45 ff.), wandte sich der Ehemann am 15. Juli 2022 schriftlich an eine Drittperson mit dem Ersuchen, dringend "aufzuhören mir meine Ehefrau A.__