- Die geltend gemachte Kontrolle durch den Ehemann lässt sich anhand aktenkundiger E-Mails des Ehemannes teilweise objektivieren: Dem E-Mail vom 7. Dezember 2022 an das MIKA (CD 1, E-Mail "Zemis [***]: Beweise 34.1 für Heiratsschwindel von Ehefrau A._____ gegen Ehemann B._____", S. 3 Anhang) ist ein Screenshot aus dem Konto eines Messengerdienstes angehängt, das gemäss handschriftlicher Notiz des Ehemannes der Beschwerdeführerin gehört. Daraus lässt sich zumindest vermuten, dass der Ehemann entweder ein digitales Gerät der Beschwerdeführerin durchsucht hat oder das Passwort zum entsprechenden Messengerkonto kennt.