- Die behauptete Pflicht zur Überweisung eines grossen Teils des Einkommens auf das Konto ihres Ehemannes lässt sich anhand der Beschwerdebeilage 10, einem Auszug des Privatkontos der Beschwerdeführerin, insofern bestätigen, als dass diesem für den Zeitraum vom 31. März 2021 bis 16. Juni 2022 insgesamt 11 Zahlungen in der Höhe von total Fr. 7'826.50 an B._____ zu entnehmen sind (act. 74).