Beides sei an ihren mangelnden Deutschkenntnissen gescheitert. Der Lohn der Beschwerdeführerin sei zu tief gewesen und sie habe nicht verstehen wollen, dass dieser ins Budget der Ergänzungsleistungen eingerechnet werde (MI-act. 98). Sie habe sich geweigert, sich am gemeinsamen Budget zu beteiligen, und sei im Januar und Mai 2022 nach T._____ zu ihrer Tochter geflogen. Als er sie aufgefordert habe, zum Budget beizutragen, habe sie ihm verboten, ihn zu berühren, woraufhin er die Scheidung gewollt habe.