entsprechend dem Niveau A1. Sie habe ihn schon in Brasilien unter Druck gesetzt, dass sie kein gemeinsames Budget machen wolle, und habe das Gefühl gehabt, er würde ihr alles finanzieren. Doch mit der AHV/EL sei das nicht möglich. Das habe er ihr oft im Detail erklärt, aber sie habe es nicht wahrhaben wollen (MI-act. 97 ff.). Er habe die Beschwerdeführerin auf ihren Wunsch zu einem Kurs "SRK Pflegehelferin" und für eine zweijährige Ausbildung als "EFZ Unterhaltsreinigerin" angemeldet. Beides sei an ihren mangelnden Deutschkenntnissen gescheitert.