Er habe sie nicht allein aus dem Haus gehen lassen und sie begleiten wollen, habe ihren Arbeitgeber angerufen, um sich nach ihr zu erkundigen, ihr Handy kontrolliert und immer wissen wollen, mit wem sie sich umgebe. Sie habe die vollständigen Namen und Geburtsdaten ihrer Arbeitskollegen angeben müssen, deren Fahrzeuge er manchmal fotografiert und anschliessend die Halterschaft überprüft habe (act. 18 ff.).