In der Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin schliesslich vor, ihr Ehemann habe sie stark unter Druck gesetzt. Er habe erwartet, dass sie sofort eine Stelle finde und ein Teilzeitstudium aufnehme. Einen grossen Teil ihres Einkommens habe sie ihm überweisen müssen, wobei er ständig verärgert gewesen sei, dass sie nicht mehr verdiene. Er sei nach ihrer Einreise in die Schweiz kontrollierend, gereizt und ausfällig geworden und habe sie regelmässig beschimpft. Er habe sie nicht allein aus dem Haus gehen lassen und sie begleiten wollen, habe ihren Arbeitgeber angerufen, um sich nach ihr zu erkundigen, ihr Handy kontrolliert und immer wissen wollen, mit wem sie sich umgebe.