Ihr Ehemann habe jeden Bereich ihres Lebens systematisch kontrollieren und beeinflussen wollen und sie dadurch stark eingeschränkt (act. 22). Dass es zu derartigen Kontrollen gekommen ist, kann aufgrund des Ereignisses vom 18. Mai 2022 nicht ausgeschlossen werden, zumal keine eigentliche Befragung der Ehegatten durchgeführt und das informelle Gespräch mit den Ehegatten ohne Übersetzung geführt wurde (WPR-act. 1 ff.). Betreffend die Vorwürfe der Beschwerdeführerin ist deshalb in erster Linie auf die Aussagen der Ehegatten abzustellen.