Am 8. Dezember 2023 (act. 291-339) und 10. Januar 2024 (act. 344-527) leitete die Vorinstanz dem Verwaltungsgericht weitere gesammelte E-Mails des Ehemannes weiter. Die beim Gericht eingegangenen Unterlagen bzw. Eingaben wurden den Parteien jeweils zur Kenntnisnahme weitergeleitet (act. 289, 340 und 528 f.). Am 10. Januar 2024 verfügte das Verwaltungsgericht den Beizug der Akten des Verfahrens WPR.2023.3 betreffend polizeiliche Wegweisung, Fernhaltung, Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Ehemann (act. 342 f.).