Mit Eingabe vom 30. November 2023 teilte die Rechtsvertreterin dem Verwaltungsgericht mit, die Beschwerdeführerin werde von ihrem Ehemann fast täglich verfolgt und gefilmt. Er gehe Arbeitgeber und Arbeitskollegen von ihr an, bedränge sie mit Fragen, beauftrage auch Dritte mit Nachforschungen. Er sei ein Querulant, dessen Verhalten nicht einschätzbar sei. Die Beschwerdeführerin habe grosse Angst und verlasse das Haus nicht allein (act. 275-288).