Mit E-Mail vom 15. August 2023 (Eingang beim Verwaltungsgericht am gleichen Tag) wandte sich der Ehemann erneut an das MIKA und reichte weitere Unterlagen ein (act. 106 ff.). Weitere E-Mails wurden dem Verwaltungsgericht durch die Vorinstanz am 2. November 2023 (act. 116-171), 17. November 2023 (act. 173-199) und 27. November 2023 (act. 200-274) übermittelt.