Mit Schreiben vom 24. Mai 2023 (Postaufgabe 25. Mai 2023) liess die Beschwerdeführerin das Verwaltungsgericht informieren, dass der Ehemann mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und aktuell ein Strafverfahren gegen ihn hängig sei. Sie reichte einen Auszug aus der Geschäftsliste des Bezirksgerichts R._____ bei (act. 95 ff.). -5- Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Juni 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und deren Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin eingesetzt. Zudem wurde ihre Eingabe vom 24. Mai 2023 der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 104 f.).