Mit Schreiben vom 7. Februar 2023 teilte die Vorinstanz dem Ehemann mit, er habe keine Parteistellung in einem bei ihr anhängigen Verfahren. Seine E-Mails mit seinen Angaben und Anliegen seien zur Kenntnis genommen worden. Falls seitens des MIKA der Bedarf für weiterführende Auskünfte bestehe, werde man auf ihn zukommen und entsprechende Unterlagen einverlangen. Weiterführende unaufgeforderte Korrespondenzen seinerseits würden demgegenüber beim MIKA kein Gehör mehr finden (MI-act. 211).