Am 18. Mai 2022 ging bei der kantonalen Notrufzentrale eine Meldung wegen häuslicher Gewalt ein. Gemäss Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 19. Mai 2022 habe der Ehemann auf Wunsch der Beschwerdeführerin die Polizei beigezogen, nachdem es zwischen den Parteien zu einem Streit gekommen sei. Es sei bei der Auseinandersetzung um eine zivilrechtliche Angelegenheit gegangen. Die Parteien hätten sich wieder beruhigt und problemlos am gleichen Wohnort belassen werden können (MI-act. 74 ff.).